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BWL
RECHTSANWÄLTE UND NOTAR
Büro
Hagen:
Büro
Herdecke:
Büro
Hagen:
Notar:
Frank
Breimhorst
Büro
Herdecke:
Rechtsanwälte:
Ursula
Hohoff, Thomas Klosterkötter
Zulassung/Aufsichtsbehörde
Berufsbezeichnungen/Berufsregeln
Die
Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw.
"Rechtsanwältin" wurde den Mitgliedern der Sozietät
aufgrund
bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer
Staatsprüfung und
einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig
zuständigen
Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils
für ihren Sitz zuständigen
Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem
Berufsrechtliche
Regelungen für Rechtsanwälte
Sie
können diese Vorschriften auf der Webseite der
Bundesrechtsanwaltskammer unter
der URL: http://www.brak.de/seiten/06.php
unter dem Stichwort „Berufsrecht“ abrufen.
Die
Berufsbezeichnung "Notar" bzw.
"Notarin" wurde den Mitgliedern der Sozietät jeweils in dem
Bundesland, in dem der Notar/die Notarin bestellt ist, aufgrund der
für
Deutschland einheitlichen berufsrechtlichen Regelungen der
Bundesnotarordnung
(BNotO) vom 24.02.1961 (BGBl. I S. 98) in der jeweils geltenden
Fassung)
verliehen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes
vom 28.08.1969
(BGBl. I S. 1513) sowie des Gesetzes über die Kosten in
Angelegenheiten der
Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung, "KostO" vom 26.07.1957,
BGBl. I S. 960) in den jeweils geltenden Fassungen.
Berufsrechtliche
Regelungen für Notare:
Sie
können diese Vorschriften auf der Webseite der
Bundesnotarkammer unter der URL:
http://www.bundesnotarkammer.de/
unter dem Stichwort „Berufsrecht“ abrufen.
Verantwortliche
BWL
Rechtsanwälte und Notar ist eine Gesellschaft
bürgerlichen Rechts. Für die Bearbeitung der Mandate,
außergerichtliche
Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
ist jeder Anwalt
einzeln vertretungsberechtigt. Im allgemeinen geschäftlichen
Verkehr wird die
Sozietät von jeweils zwei Partnern gemeinschaftlich vertreten.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass wir für die
auf diesen Seiten vorliegenden Informationen keine Haftung
übernehmen, diese
weder ein Mandatsverhältnis begründen noch ein
Beratungsgespräch ersetzen
können. Rechtliche Probleme und Fragen sind vielschichtig und
bedürfen stets
einer genauen Prüfung und Analyse der tatsächlichen
Verhältnisse, so dass
schematische Lösungen ohne eine ausführliche und
eingehende Prüfung des
Sachverhalts überhaupt nicht möglich sind.